Zur Sicherung und Verbesserung der Versorgung der Pflegebedürftigen müssen alle „pflegenden Angehörigen“, die nur Pflegegeld beziehen, zweimal im Jahr (bei Pflegegrad 1-3) und vierteljährig (bei Pflegegrad 4-5) einen Pflegedienst kommen lassen.
Aber auch alle anderen Pflegebedürftigen, die bereits Sachleistungen in Anspruch nehmen, haben Anspruch auf einen Beratungsbesuch.
Sofern wir das erste Beratungsgespräch persönlich bei Ihnen vor Ort durchgeführt haben, können wir ab dem 2. Gespräch dieses Gespäch jetzt auch über unsere Videosprechstunde anbieten. Nutzen Sie dazu den unteren Anmeldebutton
Ziel dieser Pflegeeinsätze oder „Qualitätssicherungsbesuche“ ist u. a. die Beratung. Häufig werden in der Praxis Fragen zur Höherstufung,
Hilfsmittelbeschaffung, zu Hebetechniken oder zur Schmerztherapie angesprochen. Gern beraten wir Sie vor Ort.
Nutzen Sie auch unsere Termine zur individiuellen Schulung nach §45a. Diese Schulungen sind für Sie kostenlos und werden von uns direkt mit der Pflegekasse abgerechnet. Wir bieten diese Schulungen Inhouse als Einzelschulung, aber auch bei uns in den Räumlichkeiten in einer kleinen Gruppe an. Termine dazu finden Sie auf der Startseite unter Aktuelles.
Pflegeleistungen nach § 89 SGB XI
Pflegerische Leistungen der Grundpflege sowie Sachleistungen – z. B. Hilfe bei Körperpflege, Waschen, Baden und Ankleiden – werden von unseren qualifizierten Mitarbeitern durchgeführt.
Verhinderungspflege (Urlaubsvertretung) nach § 39 SGB XI
Wir bieten Verhinderungspflege (Urlaubsvertretung) an. Dies bedeutet, dass die Pflege durch eine andere als die normalerweise tätige Pflegeperson durchgeführt wird, wenn diese aufgrund von Erholungsurlaub, Krankheit oder aus anderen Gründen verhindert ist. Sie kann stunden- und wochenweise durch uns erfolgen.
Hausnotruf ‐Kooperation
Die Installation eines Hausnotrufsystems vor Ort wird jeweils durch unsere Kooperationspartner, die „Malteser“ oder „Johanniter“, durchgeführt.